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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Voraussetzungen für die Teilnahme
Vom Veranstalter werden geführte Motorradreisen angeboten. Die Reisenden nehmen hierbei mit ihren eigenen Fahrzeugen teil. Der Transport eines Fahrzeugs in das entsprechende Reisegebiet wird nur nach ausdrücklicher und eindeutiger Absprache vom Veranstalter organisiert.
Um Teilnehmer einer geführten Reise von AMT zu werden, wird vom Veranstalter vorausgestzt, dass der Teilnehmer über eine entsprechend körperliche Konstitution verfügt und sein Fahrzeug der gewählten Tour entsprechend beherrscht. Das Motorrad muss ordnungsgemäß für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein und in einem technisch und verkehrssicheren Zustand sein. Der Teilnehmer muss über eine gültige Fahrerlaubnis für sein Motorrad verfügen. Er verpflichtet sich dazu notwendige Schutzkleidung zu tragen und sich mit seiner Fahrweise der Gruppe anzugleichen.
Jeder Teilnehmer ist für die versicherungstechnischen Voraussetzungen selber verantwortlich. Ein Auslandsschutzbrief ist bei entsprechender Tour vorab abzuschließen. Seitens des Veranstalters besteht keine Versicherung diesbezüglich.
Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht eingeschlossen. Weiters ist im Fall eines Unfalls oder Krankheit eine Versicherung zur Deckung eventuell anfallender Rückführungskosten nicht eingeschlossen. Versicherungen hierfür müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden.
Im Interesse der eigenen Sicherheit und dem der Gruppe , ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Teilnehmer, die oben erwähnte Anforderungen nicht erfüllen oder diese absichtlich missachten, können im Verlauf der kompletten Reise von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei Motorradreisen eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr bestehen kann. Dies kann trotz sorgfältiger Vorbereitung und erfahrener Reiseleitung nicht ausgeschlossen werden. Weiters weist der Veranstalter darauf hin, dass eine in abgelegenen Gegenden eventuell notwendig werdende medizinische Versorgung, nicht einem gewohntem deutschen Standart entsprechen könnte.
Ein verbleibendes Restrisiko trägt der Teilnehmer selber. Eine den Anforderungen der Reise entsprechende eigene Vorbereitung wird vom Veranstalter vorausgesetzt. Notwendige Medikamente sind in ausreichender Menge mitzuführen.
Bei etwaigen Fragen kann der Veranstalter zu allen Unsicherheiten bezüglich den Gefahren und Risiken der Reise kontaktiert werden.
2. Vertragsabschluß
Nach Annahme einer Anmeldung und einer darauf erfolgten schriftlichen Bestätigung oder der Zusendung der Rechnung über die Reisekosten, kommt es zum Vertragsabschluß.
Entspricht der Inhalt der Reisebestätigung nicht dem Inhalt der Anmeldung, so ist der Veranstalter 14 Tage nach Zugang des geänderten Angebots an dieses gebunden. Eine Anzahlung gilt dann als Annahme des neuen Angebots.
Liegen Ihnen bei telefonischer Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor, werden diese zusammen mit der Reisebestätigung oder der Rechnung zugesandt. Sie haben nach Eingang der Reisebestätigung ein 10tägiges Widerspruchsrecht.
3. Zahlung
Nach Eingang der Reisebestätigung oder der Rechnung über die Höhe der Reisekosten ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtreisepreis zu entrichten. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne neuerliche Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Soweit der Reisende eine Anzahlung nach Inverzugsetzung nicht vollständig entrichtet oder den restlichen Reisepreis bis zum Antritt der Reise nicht vollständig bezahlt hat, kann sich der Veranstalter vom Reisevertrag lösen und Schadenersatz in Höhe der jeweiligen Rücktrittsgebühren verlangen, soweit zum Zeitpunkt der Vertagsauflösung kein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vorliegt.
4. Reiseleistung und Reisepreis
Aus den Reisebeschreibungen, den Preisangaben und der Reisebestätigung ergeben sich die Leistungen des Veranstalters für die gebuchte Reise.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen behält sich der Veranstalter das Recht vor, von der ursprünglichen Reisebeschreibung abzuweichen.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form und Bestätigung.
5. Mindestteilnehmerzahl
Grundsätzlich finden Reisen nur ab einer Mindesteilnehmerzahl von in der Regel sechs Personen statt.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht werden, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Die bereits geleisteten Anzahlungen werden dann in voller Höhe zurückerstattet. Überdies hinaus werden keine Kosten übernommen.
6. Dokumente und Vorschriften
Eventuell anfallende Kosten für Pass-, Visa- oder Zollvorschriften u.a. trägt der Teilnehmer. Für länderspezifische Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist der Teilnehmer selber verantwortlich.
Werden Visa oder andere Genehmigungen durch den Veranstalter eingohlt, hält der Teilnehmer sich an vorher bestimmte Zeitvorgaben und übernimmt anfallende Kosten. Kosten hierfür werden ausschließlich nur dann vom Veranstalter getragen, wenn dieser eine Verzögerung verursacht, die evtl. zu einer Nichtgenehmigung einer Erlaubnis von behördlichen Seiten führen kann.
Nachteile die sich aus dem Nichtbefolgen von Vorschriften durch den Reisenden ergeben können, gehen voll zu seinen Lasten. Dies tritt auch dann ein, wenn nach einer Reisebuchung sich Bestimmungen und Vorschriften in dem zu bereisenden Land ändern sollten.
Soweit dem Veranstalter möglich wird er den Reisenden über länderspezifische Vorschriften in Kenntnis setzen und diesem Änderungen mitteilen.
7. Leistungs- und Preisänderung
Sollten nach Vertragsabschluß Änderungen und Abweichungen, die nicht wider Treu und Glauben vom Veranstalter herbeigeführt werden, einzelner Reiseleistungen notwendig werden, sind diese nur gestattet, wenn die Änderungen und Abweichungen nicht zu erheblich sind, um den Gesamtzuschnitt der Reise und die Reise komplett zu beeinträchtigen.
Liegt der vereinbarte Reisetermin vier Monate nach Vertragsabschluß, kann es zu Preiserhöhungen kommen, sollten Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen-, Fluhafen oder berhördliche Gebühren ) bis zum 21. Tag vor Reisebeginn gestiegen sein.
Der Reisepreis steigt dann prozentual, gerechnet an den neu entstandenen Kosten und der Zahl der Reiseteilnehmer.
Steigt der urspüngliche Reisepreis bedingt durch oben erwähnte Ereignisse, um mehr als 5%, kann der Teilnehmer ohne weitere Gebühren vom Vertrag zurücktreten. Vom Vertrag zurücktreten kann der Teilnehmer auch dann, wenn es zu einer erheblichen Änderung der angebotenen und gebuchten Reiseleistung kommt. Er kann allerdings vom Veranstalter auch die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sollte dieser in der Lage sein, eine solche anzubieten.
Unverzüglich nach Bekanntgabe einer Preiserhöhung hat der Teilnehmer seine Ansprüche dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
8. Rücktritt, Ersatzpersonen
Der Reisende kann vor Beginn der Reise jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Eingang einer entsprechenden schriftlichen Erklärung beim Veranstalter gilt dann als maßgeblicher Zeitpunkt für den Reiserücktritt.
Im Falle eines Reiserücktritts kann der Veranstalter anstelle einer konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung im folgenden aufgeführte prozentuale Entschädigung, die bezogen auf den Gesamtpreis ist, in Rechnung stellen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 20%. 44.- 22. Tag vor Reiseantritt: 40%. 21.- 15. Tag vor Reiseantritt: 50%. 14.- 7. Tag vor Reiseantritt: 60%. 6.- 1. Tag vor Reiseantritt: 70%. Bei Nichtantritt oder Nichterscheinen am Abreisetag: 80%.
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Der Reisende kann bis zum Reisebeginn vom Veranstalter verlangen, dass eine geeignete Peron an seiner statt an einer von ihm gebuchten und bezahlten Reise teilnimmt. In einem solchen Fall dürfen keine gestzlichen Vorschriften und behördliche Bestimmungen einer Teilnahme dieser dritten Person entgegenstehen.
Der Reisende bleibt Vertragspartner.
9. Rücktritt/ Kündigung durch den Veranstalter
Wird durch außergewöhnliche Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Reisender als auch Veranstalter vom Vertrag zurücktreten bzw. aufkündigen. Zu aussergewöhnlichen Umständen können z.B. Krieg, Streik, Unruhen u.ä. zählen.Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen steht dem Veranstalter eine wertentsprechende Entschädigung zu. Ersparte Aufwendungen werden an den Reisenden weitergegeben.Der Veranstalter kann den Reisevertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Reisende die Durchführung einer Veranstaltung trotz erfolgter Abmahnung von Seiten des Veranstalters nachhaltig stört, gegen Vorschriften verstößt, den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Der Reisende hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreis.
Beim Ausfall des Reiseführers vor oder während der Reise durch Unfall, Krankheit oder sonstige nicht vom Veranstalter vertretenden Gründe, kann unter Ermangelung eines adäquaten personellen Ersatz die Reise vom Veranstalter abgesagt oder abgebrochen werden.
10. Gewährleistung/ Mitwirkung/ Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Jedoch ist der Reisende bei auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder diese gering zu halten.
Etwaige Beanstandungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen oder der Reiseleitung bekannt zu geben. Schuldhaftes Unterlassen einer Anzeige schließt Minderungsansprüche aus.Die Kündigung eines Reisevertrags wegen Mangels ist durch einen Reisenden erst dann zulässig, wenn der Veranstalter binnen einer vom Reisenden bestimmten und angemessenen Frist keine Abhilfe hierfür geleistet haben sollte.
Dies gilt nur dann, wenn Abhilfe überhaupt möglich ist oder der Veranstalter diese verweigert, oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Intersse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Innerhalb eines Monats hat der Reisende wegen etwaigen Leistungsstörungen Ansprüche nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung gegenüber dem Veranstalter Allgäu-Moto-Tours gelten zu machen. Ist diese Frist abglaufen, kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden verhindert wurde
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren innerhalb eines Jahres. Als Beginn der Verjährungsfrist zählt hier der Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters aus dem Reisevertrag für Schäden, bei denen es sich nicht um Körperschäden handelt, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden eines Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Dies gilt auch dann, soweit der Veranstalter für einen den Reisenden entstehende Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12. Allgemeines
Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sämtliche Vereinbarungen, unabhängig ob sie bei oder nach Vertragsabschluss vereinbart werden, erfordern die Schriftform. Mündliche Erklärungen von Beauftragten des Veranstalters sind nur dann wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.
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